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TAXORDNUNG


Art. 1 Geltungsbereich
Die vorliegende Taxordnung gilt für alle Bewohner und Bewohnerinnen der Seniorenpension Fallern in Rüttenen.

Art. 2 Zimmer
4 Einerzimmer über 19 Quadratmeter groß, mit Lavabo und Spiegelschrank sowie
Einbauschränken (davon 2 Zimmer mit sep. WC), Radio-Fernseh-und Telefonanschluss,
1 Zweibettzimmer im Erdgeschoss mit Lavabo und Spiegelschrank sowie Einbauschränken.
2 Einerzimmer und 1 Zweibettzimmer im Obergeschoss, mit Bad, Dusche und Toilette im Korridor.
Mobiler Schwesternnotruf für alle Bewohner/Innen 24 Stunden Service.
Die Heimleitung behält sich einen Zimmerwechsel ausdrücklich vor.

Art. 3 Im Pensionspreis sind folgende Leistungen enthalten
- 3 Mahlzeiten und 1 z’Vieri ( Zwischenmahlzeiten für Diabetiker)
- Kaffee, Tee und Mineralwasser
- Kosten für Wasser, Warmwasser, Strom, Heizung,
- Benutzung der allgemeinen Räume
- einfache Nagelpflege an den Händen
- Aromatherapiebad einmal pro Woche nach Wunsch
- Zimmerreinigung Mo-Sa
- Bettwäsche reinigen einmal pro Woche oder nach Bedarf
- persönliche Kleider reinigen und bügeln einmal pro Woche oder nach Bedarf
- Ausflug in der Gruppe nach Absprache
- Montag- bis Freitagnachmittag Animation und Aktivierung (Backen, Basteln usw.)
- Montag-, Mittwoch- und Freitagmorgen eine Lektion altersgerechtes Turnen mit ausgebildeter Fachkraft
-Täglich kleine Spaziergänge draußen in Begleitung

Art. 4 Im Pensionspreis sind Besondere Leistungen nicht enthalten
- Ärztliche Betreuung, Medikamente, Laboruntersuchungen, Therapiestunden von Drittanbietern
- Verbands- und Verbrauchsmaterial
- Krankentransporte und Transportkosten
- Coiffure, Pedicure usw.
- Persönliche Toilettenartikel wie z.B. Zahnpasta, Zahnbürste, Shampoo usw.
- Chemische Reinigungen
- Über der normalen Abnützung liegende Schäden an Zimmer usw.
- Telefon- und Gesprächstaxen
- Nahrung und Pflege von Haustieren
- Alkoholische Getränke
- Telefonanschluss und Telefongebühren
- Beschriften (nämelen) der persönlichen Wäsche

Art. 5 Tagesaufenthalte inkl. Mittag- und Abendessen Fr. 80.00
ohne Pflegeaufwand (wird separat in Rechnung gestellt)

Art. 6 Die Grundtaxe richtet sich nach der jeweils gültigen Taxordnung und der Taxtabelle.
Zum Zeitpunkt der Vertragserstellung beträgt die Grundtaxe Fr. 98.00 pro Tag für ein Einerzimmer

Art. 7 Die Einstufung für die Pflegetaxe wird mittels dem vom Kanton vorgeschriebenen Bedarfserfassungssystem RAI-RUG 14 Tage nach dem Eintritt der Bewohner/Innen vorgenommen und in der Folge jeweils alle sechs Monate überprüft. Die Kosten für Pflege- und Betreuungsleistungen werden rückwirkend ab Eintrittstag erhoben.
Bei signifikanten Veränderungen des Gesundheitszustandes (Verbesserung oder Verschlechterung) resp.der Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit außerhalb dieser Termine wird die Einstufung nach der 14 tägigen Beobachtungsphase auf den 1. des folgenden Monats festgelegt.
Bei Übertritt aus dem Spital werden bei einer signifikanten Statusveränderung die Pflege- und Betreuungsleistungen rückwirkend ab dem Eintrittstag verrechnet.

Art. 8 Für Ferienzimmer beträgt die Mindestaufenthaltsdauer 7 Tage.
Ein- und Austrittstage werden voll berechnet.

Art. 9 Die Reservationspauschale beträgt Fr. 70.00 pro Tag uns ist im Voraus zu bezahlen.

Art.10 Bei Abwesenheit durch Spitalaufenthalt, Ferien usw. entfallen die Pflegetaxen. Die Grundtaxe wird ab dem dritten Abwesenheitstag um Fr. 15.00 pro Tag reduziert. Der Tag der Abreise und der Rückkehr gilt als anwesend und wird vollumfänglich in Rechnung gestellt.

Art.11 Bei Todesfall entfallen die Grund-und Pflegetaxen vom folgenden Tag an.
Stattdessen ist eine Pauschale gemäß Taxtabelle zu entrichten.

Art.12 Seit dem 01. Januar 2003 ist die Senioren-Pension auf der Kantonalen Heimliste.

Rüttenen, Februar 2009